
Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dabei spielt keine Rolle, dass die Prämie und der Zeitraum der vorläufigen Deckung in den Hauptvertrag eingerechnet werden. Mit Zugang der Deckungszusage beginnt der Versicherungsschutz sofort. Dies kann – wie beispielsweise im Kf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorläufige_Deckung
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